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Au-pair: Tipps für Au-pair-Angestellte im fremden Sprachgebiet


Aller Anfang ist schwer!
Verliere nicht gleich den Mut, wenn du Mühe mit der Anpassung an die neue Umgebung hast. Der Aufbau gegenseitigen Vertrauens braucht Zeit. Auch deine Arbeitgeberfamilie und vor allem ihre Kinder müssen Abschied nehmen von ihrer früheren Au-pair-Angestellten und sich auf dich einstellen. Lass dich nicht von Äusserungen anderer Jugendlicher beeinflussen, sondern versuche, die Situation selber zu beurteilen.

Heimweh - das kenne ich nicht!
Heimweh am Anfang ist etwas Natürliches. Versuche am neuen Wohnort Kontakte zu knüpfen. In Sprachkursen, Freizeitzentren und Jugendgruppen findest du Gleichgesinnte. Vielleicht kannst du deine Hobbys in Sportvereinen, Musikgesellschaften etc. weiter betreiben. Deine Arbeitgeberin, die Freizeitzentren, die Stellenvermittlerin (Kontaktstelle) werden dir gerne behilflich sein.

Familienanschluss - oft missverstanden!
Du verbringst einen grossen Teil deiner Zeit in der Arbeitgeberfamilie. Einerseits ist sie dein Arbeitsplatz, anderseits lebst du im gleichen Haushalt. Das ist nicht immer einfach - für alle Beteiligten. Die folgenden Hinweise können zum Gelingen des Kontaktes zur Familie beitragen.
- Kläre mit deinen Eltern und der Arbeitgeberin, wie oft und wie lange du Ausgang
  hast, wo du deine Freizeit/deine Freistunden verbringst, ob in der Familie oder
  ausserhalb. Die Erwartungen von dir und der Familie können unterschiedlich sein.
  Sind die Fragen besprochen und geklärt, kann dies Konflikte vermeiden.
- Die Wohnung, das Haus, die Einrichtung stehen dir nicht in der gleichen
  Selbstverständlichkeit zur Verfügung wie zu Hause.
Frage darum zuerst:
- ob du das Telefon oder den PC (Internet) für deine privaten Bedürfnisse benützen
  darfst und wie die Kosten vergütet werden. Während der Arbeitszeit dürfen nur
  nötige und kurze Telefongespräche geführt und die Kosten für deine privaten
  Gespräche müssen bezahlt werden. Das Natel bleibt während der Arbeitszeit
  ausgeschaltet im Zimmer!
- ob du Artikel im Badezimmer oder aus dem Kühlschrank für dich persönlich verwenden
  darfst
- ob du Bekannte oder Freunde ins Haus oder in dein Zimmer einladen darfst

Umgang mit den Kindern
Versuche, die Erziehungsgrundsätze der Eltern zu respektieren. Trotzdem wirst du, wenn du für die Kinder allein verantwortlich bist, ihnen selber Grenzen setzen müssen. Das kann zu Spannungen führen. Besprich diese mit den Eltern der Kinder

Sprachkurse
Besuche von Anfang an einen deinen Vorkenntnissen entsprechenden Sprachkurs, damit du so schnell wie möglich in der neuen Sprache sicherer wirst und dich besser verständigen kannst. Der Kurs geht auf deine Kosten.

Veränderte Lebensweise
Die Umstellung auf eine andere Lebensweise kann bei dir Veränderungen auslösen (z.B. grosse Müdigkeit, Ausfallen der Periode, Gewichtsveränderungen). Wenn dich etwas beschäftigt oder wenn Schwierigkeiten auftreten, besprich dies mit jemandem, zu dem du Vertrauen hast. Deine persönliche Körperpflege (duschen) ist wichtig und erleichtert das Zusammenleben.

Rechte und Pflichten
Deine Rechte und Pflichten und jene deiner Arbeitgeberin sind in den Richtlinien (Genf: Normalarbeitsvertrag) und im Arbeits- bzw. Lehrvertrag festgelegt. Lies diese Unterlagen nochmals durch. Die Familie nimmt dich in ihren Kreis auf, du gewinnst dadurch Zugang zu vielem und hörst viel. Lass keine unbedachten Äusserungen über die Familie fallen (z.B. gegenüber Nachbarn, Kolleginnen usw.). Du bist verpflichtet, mit dem Eigentum der Familie sorgfältig umzugehen. Halte deshalb auch dein Zimmer sauber und denke daran, dass die Einrichtung nicht dir gehört.

Kündigung
Falls du deine Stelle vorzeitig verlässt oder im Vertrag kein genaues Datum bezüglich Abschluss des Aufenthaltes erwähnt ist, muss die Stelle gekündigt werden (siehe auch die Richtlinien). Drei wichtige Punkte musst du beachten, damit die Kündigung gültig ist:
- sie muss schriftlich erfolgen mit einer Frist von einem Monat, jeweils auf ein
  Monatsende
- es braucht die Unterschrift deiner Eltern oder des gesetzlichen Vertreters, falls du
  noch nicht volljährig bist
- auch die Vermittlungsstelle muss orientiert werden
Unüberlegtes Davonlaufen aus einer Stelle, ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, kann für dich finanzielle Konsequenzen haben.

Ein Sprachaufenthalt - nicht immer einfach!
Du spürst vielleicht, dass während eines Aufenthaltes auch Missverständnisse, Schwierigkeiten, Unklarheiten entstehen können. Versuche zuerst mit deiner Arbeitgeberin zu sprechen. Gelingt dies nicht, dann wende dich an deine Eltern, deine Stellenvermittlung/Kontaktstelle oder an die Jugendzentren.

Unsere Aufgabe als Stellenvermittlerin
- Wir stellen den Kontakt zur Arbeitgeberfamilie her und leiten die Unterzeichnung eines
  Vertrages in die Wege
- Wir überprüfen die Einhaltung des abgeschlossenen Vertrages, falls uns
  Unstimmigkeiten gemeldet werden
- Wir beraten dich über Rechte gegenüber der Arbeitgeberin
- Wir stehen dir mit unserer Erfahrung zur Verfügung für Beratung und Auskunft
  bezüglich des Arbeitsverhältnisses
- Wir helfen dir, in der Region Kontakte zu knüpfen
   

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Tipps für Eltern
JUGEND + SPRACHEN, Hammerallee 19, CH- 4603 Olten, Tel: 062 212 65 40 Fax: 062 212 65 41