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Au-pair: Elterninformationen


Sind alle wichtigen Fragen geklärt?

Sie erhielten verschiedene wichtige Dokumente:
- Richtlinien (Kanton Genf: Auszug aus dem Normalarbeitsvertrag)
- Anstellungsvertrag
Lesen Sie diese Unterlagen nochmals durch und prüfen Sie, ob alle Punkte mit der Arbeitgeberin besprochen sind. Andernfalls fragen Sie nach. Als nach wie vor verantwortliche Eltern ist es Ihr Recht, klare Verhältnisse zu schaffen und Auskunft zu erhalten.

Anmeldung am Arbeitsort
Ihre Tochter muss sich am Arbeitsort anmelden. Erkundigen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle.

Versicherungen  
Krankenkasse: Diese muss weiterhin durch Sie abgedeckt werden. Melden Sie bitte
  den Ortswechsel Ihrer Tochter der Kasse und lassen Sie prüfen, ob
  die Versicherungsdeckung ausreichend ist.
   
Unfallversicherung: Die Arbeitgeberin ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Tochter gegen
  Berufsunfälle, Berufskrankheiten und Nichtbetriebsunfälle zu
  versichern. Der Kostenanteil der Nichtbetriebsunfall-Versicherung
  kann vom Lohn abgezogen werden. Falls Sie eine eigene
  Unfallversicherung haben, so klären Sie, ob der Anteil Ihrer Tochter
  für die Dauer des Aufenthaltes sistiert werden kann.


Sprachkurse
Eine klare Regelung, wann und wo Ihre Tochter Sprach- und andere Kurse besuchen wird, trägt viel dazu bei, dass sie vom Aufenthalt profitiert und sich in der anderen Sprache rascher verständigen kann. Das Kursgeld geht zu Lasten der Au-pair-Angestellten oder deren Eltern.

Familienanschluss/Ausgang am Abend
In diesen Fragen treffen oft unterschiedliche Erwartungen aufeinander. Ihre Tochter, Sie selbst und die Arbeitgeberin haben möglicherweise unterschiedliche Vorstellungen. Falls bisher keine klaren Abmachungen getroffen wurden, müssen diese vor der Abreise oder beim Antritt der Stelle besprochen werden.
Klären Sie, wie oft und wie lange Ihre Tochter Ausgang hat und wo sie die Freizeit und die Freistunden verbringt.
Wichtig für Ihre Tochter sind auch Möglichkeiten, Kontakte ausserhalb der Familie zu knüpfen und abendlichen Ausgang zu haben. Für den Ausgang am Abend benötigt die Arbeitgeberin Ihr Einverständnis. Auch Häufigkeit und Zeit sollten zwischen Ihnen vereinbart werden. Allenfalls sind die getroffenen Regelungen im Laufe des Jahres im gegenseitigen Einverständnis den Veränderungen anzupassen, z.B. der grösseren Selbstständigkeit Ihrer Tochter.

Ferien
Hier empfiehlt sich eine frühzeitige Absprache, da ebenfalls unterschiedliche Wünsche aufeinander treffen können. Ihre Tochter hat Anrecht auf fünf Wochen bezahlte Ferien ausserhalb der Arbeitgeberfamilie (bis zum vollendeten 20. Altersjahr). Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, den Zeitpunkt der Ferien zu bestimmen. Schnuppertage für die Lehre müssen frühzeitig mit den Arbeitgebern abgesprochen werden.

Einen ersten Schritt, fort von zu Hause ...
...wagt Ihre Tochter mit diesem Aufenthalt in einen anderen Landesteil. Das kann Ängste, Unsicherheit, Fragen auslösen, bei Ihnen wie bei Ihrer Tochter. Wo diese offen ausgesprochen und gemeinsam überdacht werden können, sind sie leichter zu tragen. Überlegen Sie gemeinsam, wohin sie sich bei auftretenden Schwierigkeiten wenden kann, z. B. Stellenvermittlungsbüro/Kontaktstelle. Sie können sie mit einem guten Kontakt zur Arbeitgeberfamilie in diesem Schritt in die Erwachsenenwelt unterstützen.
Erkundigen Sie sich von Zeit zu Zeit bei beiden Parteien über den Verlauf des Aufenthaltes. Besprechen Sie Fragen vorerst direkt mit der Arbeitgeberin und Ihrer Tochter. Beachten Sie beim Kontakt mit Ihrer Tochter (Telefon, Besuche etc.) die getroffenen Vereinbarungen und die Arbeitszeiten.
Geben Sie zudem Ihrer Tochter eine Kopie des Vertrages und der Richtlinien/Auszug aus dem Normalarbeitsvertrag mit. So kann sie sich selber wieder über die getroffenen Abmachungen und ihre Rechte und Pflichten informieren.

Unsere Aufgabe als Stellenvermittlerin
- Wir stellen den Kontakt zur Arbeitgeberfamilie her und leiten die Unterzeichnung eines
  Vertrages in die Wege
- Wir überprüfen die Einhaltung des abgeschlossenen Vertrages, falls uns Un-
  stimmigkeiten gemeldet werden
- Wir beraten Sie über die Rechte Ihrer Tochter gegenüber der Arbeitgeberin
- Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung zur Verfügung für Beratung und Auskunft
  bezüglich des Arbeitsverhältnisses
- Wir helfen bei Sprachschwierigkeiten zwischen den Beteiligten
- Wir bemühen uns, wenn nötig um eine Umplazierung
   

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Tipps für Eltern
JUGEND + SPRACHEN, Hammerallee 19, CH- 4603 Olten, Tel: 062 212 65 40 Fax: 062 212 65 41